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  • · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Vertretung oder Vollmacht: Wenn Dritte den Auftrag für eine Kfz-Reparatur erteilen

    von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg

    | Erteilt ein Dritter, also nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, Ihrer Kfz-Werkstatt einen Reparaturauftrag, stehen immer zwei Fragen im Raum: Wer wird Ihr Schuldner und muss die Reparatur bezahlen? Und welche Sicherungsmöglichkeiten haben Sie für den Fall, dass derjenige die Rechnung nicht begleicht? Der folgende Beitrag beantwortet die erste Frage. |

    Oft erteilt nicht der Eigentümer den Reparaturauftrag

    Dass der Eigentümer des Fahrzeugs nicht persönlich in die Werkstatt kommt, ist heute schon fast der Regelfall.

     

    • Häufig bringt der Ehegatte, die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die Oma/der Opa, die Mutter/der Vater etc. das Fahrzeug vorbei und unterschreibt den Reparaturauftrag.