09.01.2025 · Nachricht · Urlaub
Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Elternzeit: Kürzungserklärung nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich
Immer wieder scheiden Arbeitnehmer nach der Elternzeit aus. Was passiert dann mit deren Urlaubs(abgeltungs)anspruch? Hierzu stellt das BAG nun klar: Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwöftel zu kürzen, besteht nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es der Arbeitgeber nicht mehr ausüben.
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