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  • 13.01.2022 · Nachricht · Urlaub

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne

    | Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass dieser Urlaubstage für die Zeit einer Quarantäneanordnung nachgewährt. Das hat das LArbG Köln im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem Corona-Virus infizierten Kindes in Quarantäne war. |