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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung/Internet

    Stichtag 01.02.2017: Neue Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung für Kfz-Betriebe!

    von Rechtsanwalt Patrick Kaiser, LL.M., ZDK, Bonn

    | Ab 01.02.2017 müssen Kfz-Betriebe Verbraucher darüber informieren, inwieweit sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Machen Sie sich daher mit der neuen Gesetzeslage vertraut und stellen Sie sicher, dass Sie Verbraucher korrekt informieren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und mit welchen Formulierungen Sie Ihre Informationspflichten erfüllen. |

    Die Voraussetzungen

    • Die Teilnahme von Kfz-Betrieben an einer Verbraucherschlichtung im Sinne des VSBG ist freiwillig!
    • Die Informationspflichten gelten nicht für Verträge mit Unternehmern.