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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Verpackungsgesetz: Neue Pflichten beachten!

    | Seit 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Es bürdet Kfz-Betrieben Rücknahme- und Aushangpflichten beim Thekenverkauf an Endkunden auf. Ziel ist, dass Umverpackungen (Dosen, Kanister etc.) von über Importeure oder den Online-Handel (als sog. Erstinverkehrbringer) verkauften Produkten nicht in den Hausmüll gelangen. Sich selbst als Erstinverkehrbringer registrieren lassen müssen Sie ggf., wenn Sie im eigenen Online-Shop oder z. B. über eBay Kfz-Zubehör und Ersatzteile verkaufen. |

     

    Rücknahme- und Aushangpflichten

    Die meisten Kfz-Betriebe erfüllen bereits wesentliche Vorgaben des VerpackG. Das ist auch bei Ihnen der Fall, wenn Sie bezogen auf Ihr eigenes Verkaufssortiment

    • Transportverpackungen,