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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Kunden Ärger wegen ungültiger Feinstaubplakette ersparen

    | Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Feinstaubplakette, wenn die Plakette die falsche Farbe hat oder wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug übereinstimmt oder unleserlich ist. Das kann Ihren Kunden in zweierlei Hinsicht Ärger bereiten: Beim Parken in/Befahren der Umweltzone und bei der HU. |

     

    • Stimmt das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug überein, stellt bereits das Parken eines solchen Fahrzeugs in einer Umweltzone eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 24.9.2013, Az. 1 RBs 135/13; Abruf-Nr. 133240).
    • Stimmt das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug überein oder ist es unleserlich, ist dies bei der HU ein geringer Mangel. Hat die Plakette die falsche Farbe, ist dies ein erheblicher Mangel. Das führt zur Verweigerung der neuen HU-Plakette.

     

    PRAXISHINWEIS | Ersparen Sie Ihren Kunden Ärger. Weisen Sie sie auf die Folgen falschfarbiger, falsch ausgefüllter oder unleserlicher Feinstaubplaketten hin und verkaufen Sie ihnen eine neue Feinstaubplakette.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 4 | ID 42361781