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  • 08.04.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Gehaltskürzung bei Widerruf der Prokura unzulässig

    Eine von Ihnen als Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbestimmung, nach der Ihrem Mitarbeiter eine Zulage nur für die Dauer des Fortbestands der Prokura gewährt wird, ist laut dem LAG Hamburg unwirksam.