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    Rechtliche Fallstricke vermeiden: Worauf Autohäuser bei SaaS-Verträgen achten sollten

    Bild: © eraStocks - stock.adobe.com

    von Christoph Schmitt, Rechtsanwalt, Hoffmann Liebs, Düsseldorf, christoph.schmitt@hoffmannliebs.de

    | Software-as-a-Service (SaaS) hat sich in der modernen Geschäftswelt als bevorzugtes Modell für die Bereitstellung von Software etabliert. Auch immer mehr Autohäuser setzen auf cloudbasierte Lösungen, um ihre IT-Infrastruktur flexibler und effizienter zu gestalten. Allerdings sind SaaS-Verträge rechtlich komplex und bergen einige Fallstricke, die eine sorgfältige Vertragsgestaltung unerlässlich machen. ASR erklärt, was Autohäuser beachten müssen. |

    SaaS: Software über das Internet nutzen

    SaaS ist ein cloudbasiertes Modell, das die Nutzung von Software über das Internet ermöglicht. SaaS-Anbieter hosten die Software meist auf eigenen Servern und warten und aktualisieren sie. Autohäuser, die SaaS nutzen, müssen die Anwendung somit nicht lokal installieren, sondern können über den Browser auf sie zugreifen. SaaS ist also ein Teilbereich des Cloud-Computing.

     

    Warum Anbieter und Nutzer von SaaS-Verträgen profitieren

    Die Vorteile eines SaaS-Vertrags für beide Vertragsparteien liegen auf der Hand: Während Anbieter von wiederkehrenden Einnahmen profitieren und zentrale Updates und Wartung erleichtert werden, profitieren Autohäuser von einer geringeren Kapitalbindung, da die Abrechnung meist im Abonnement erfolgt, sowie von der ständigen Aktualität der genutzten Software.