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  • 27.07.2015 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Schaden in Waschanlage wegen fehlender Scheibenwischerhülle

    | Verwendet der Betreiber einer Autowaschanlage keine Schutzhüllen für den Heckscheibenwischer, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht. Entstehen dadurch Schäden am Scheibenwischer und am Fahrzeug macht er sich schadenersatzpflichtig, entschied das LG Hannover. |