27.07.2015 · Fachbeitrag · Schadenersatz
Schaden in Waschanlage wegen fehlender Scheibenwischerhülle
Verwendet der Betreiber einer Autowaschanlage keine Schutzhüllen für den Heckscheibenwischer, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht. Entstehen dadurch Schäden am Scheibenwischer und am Fahrzeug macht er sich schadenersatzpflichtig, entschied das LG Hannover.
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