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  • · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Fahrzeugschäden in der Waschstraße - zwei neue Urteile im Überblick

    | Zwei Gerichte haben sich jüngst mit Beschädigungen an Fahrzeugen bei der Nutzung einer Waschstraße beschäftigt. Dabei ging es zum einen um die Frage, ob der Betreiber haftet, wenn das Einfahrtstor im Winterbetrieb nach jedem ausfahrenden Fahrzeug schließt, und zum anderen um Beschädigungen an einem Geländewagen aufgrund dessen Größe. |

     

    Kollision mit schließendem Tor bei Waschanlage im Winterbetrieb

    Wenn bei einer Waschanlage im Winterbetrieb sich nach dem Herausfahren des soeben gewaschenen Fahrzeugs das Tor schließt und die Einfahrt für das nachfolgende Fahrzeug erst möglich ist, nachdem die Waschkarte eingesteckt worden ist, muss ein deutliches Hinweisschild außen an der Waschanlage darauf hinweisen. Das hat das AG Pforzheim entschieden.

     

    Kollidiert der ahnungslos Einfahrende mit dem sich schließenden Tor, haftet der Waschanlagenbetreiber für den Schaden, wenn ein solcher Warnhinweis fehlt. Dem Einfahrenden sei nicht vorzuwerfen, dass er sich nach vorn orientiert und nicht nach oben schaut, ob sich das Tor schließt (AG Pforzheim, Urteil vom 25.3.2014, Az. 3 C 382/13; Abruf-Nr. 142004; eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim).