Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Wann verfallen Urlaubsansprüche? ‒ Die aktuellen Regeln im Überblick

    von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

    | Der Verfall von Urlaubsansprüchen führt oft zu Streit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend kurz: Mitarbeiter). ASR stellt Ihnen daher die aktuellen Regeln kurz vor, wann Urlaubsansprüche verfallen. |

    Verfall setzt Bestehen eines Urlaubsanspruchs voraus

    Dass Urlaubsansprüche verfallen können, setzt voraus, dass solche bestehen. Anspruchsberechtigt ist insofern jeder Mitarbeiter (§ 1 BUrlG). Irrelevant ist, ob er in Voll- oder Teilzeit arbeitet bzw. ob er fest oder befristet angestellt ist. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht bereits nach dem ersten Monat der Vertragsbeziehung (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt ein Mitarbeiter erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (§ 4 BUrlG).

    Grundsatz: Urlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahrs

    Hat Ihr Mitarbeiter einen Urlaubsanspruch erworben, kann er diesen nicht unbegrenzt geltend machen. Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche am Ende eines Kalenderjahrs (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG). Das „Verfalls-Risiko“ ist dem Zweck des Urlaubsanspruchs geschuldet: Er soll der Erholung und der Wiederauffrischung der Arbeitskraft im laufenden Kalenderjahr dienen.