Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Mitarbeiter muss konkreten Antrag auf Altersteilzeit stellen

    | Beantragt einer Ihrer Mitarbeiter, dass sein Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt wird, muss sein Antrag so konkret sein, dass Sie ihn als Arbeitgeber mit einem „Ja“ annehmen können, entschied das BAG. |

     

    Im Urteilsfall war nach Ansicht der Richter ein einfaches „Ja“ nicht möglich (BAG, Urteil vom 14.5.2013, Az. 9 AZR 664/11; Abruf-Nr. 132708). Dort hatte eine Arbeitnehmerin im November 2008 schriftlich „die Durchführung einer Altersteilzeit ab spätestens Dezember 2009“ beantragt.

    • Dieser Erklärung lasse sich weder entnehmen, ab welchem konkreten Datum die geänderten Vertragsbedingungen gelten sollen, noch, zu welchem Zeitpunkt das Altersteilzeitverhältnis enden soll. Unter Berücksichtigung der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG seien zwei verschiedene Beendigungszeitpunkte (30. September 2015 oder 31. März 2018) möglich.