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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement


    Massenentlassungsanzeige - Größere Personalanpassungen rechtssicher abwickeln


    von Katharina Müller, LL.M. oec, Rechtsanwältin, Osborne Clarke, Köln


    | Der Zwang, im Kfz-Betrieb die Kosten zu reduzieren, führt oft zum Abbau der Zahl der Mitarbeiter oder Schließung einer Filiale. Als Inhaber oder Geschäftsführer kämpfen Sie dann nicht nur mit Kündigungsfristen, -form, -grund und gegebenenfalls Ihrem Betriebsrat. Erreicht Ihr Personalabbau bestimmte Größenordnungen, sehen Sie sich plötzlich auch mit dem Thema „Massenentlassungsanzeige“ konfrontiert. Dabei sollten Sie äußerst sorgfältig vorgehen. Denn wird eine Massenentlassung nicht ordnungsgemäß angezeigt, sind die darauf beruhenden Kündigungen unwirksam. |

    Die Folgen unwirksamer Kündigungen liegen auf der Hand: Langwierige Kündigungsschutzprozesse verbunden mit erheblichen Kosten. Deshalb sollten Sie immer dann, wenn Sie mehr als 5 Mitarbeiter auf einmal entlassen müssen, die „Massenentlassungsanzeige“ im Auge behalten.