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  • 01.10.2018 · Nachricht · Personalmanagement

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

    | Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornehmen, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuern. Dies hat das BSG entschieden. |