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  • 15.12.2016 · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Folgen des höheren Mindestlohns ab 01.01.2017 bei Minijobbern

    | Seit 01.01.2015 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission hat nun erstmals zum 01.01.2017 eine Erhöhung beschlossen – von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren in der Kfz-Branche insbesondere Minijobber. Doch Vorsicht ist geboten, damit die Grenze zur Sozialversicherungspflicht nicht ungewollt überschritten wird. |