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  • 28.09.2020 · Nachricht · Personalmanagement

    Drohung mit Krankschreibung außerordentlicher Kündigungsgrund

    | Wer als Arbeitnehmer (AN) bei einer Weisung des Arbeitgebers damit droht, sich krankschreiben zu lassen, riskiert eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder ob die Weisung rechtswidrig war, entschied das LAG Rheinland-Pfalz. |