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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Krankheitstag

    | Mit einem Urteil des LAG Köln im Rücken können Sie den Mitarbeitern auf die Pelle rücken, die sich wiederholt einen Tag - insbesondere an Brückentagen oder am Tag vor oder nach dem Wochenende - krankmelden. Denn Sie können von Ihren Mitarbeitern verlangen, dass diese bereits am ersten Tag der Erkrankung den Arzt aufsuchen und Ihnen die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) unverzüglich vorlegen. |

     

    Wichtig | Für das Vorlageverlangen am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit brauchen Sie keinen besonderen Anlass (zum Beispiel ein rechtsmissbräuchliches Verhalten Ihres Mitarbeiters). Auch kann Ihre Aufforderung nicht vom Gericht daraufhin überprüft werden, ob Sie Ihr Ermessen richtig ausgeübt haben (LAG Köln, Urteil vom 14.9.2011, Az. 3 Sa 597/11; Abruf-Nr. 114276).

     

    PRAXISHINWEIS | Mit den folgenden Formulierungsvorschlägen können Sie die in § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelte frühzeitige Vorlage der AUB durchsetzen. Den ersten Vorschlag verwenden Sie, wenn Sie sich mit Ihrem Mitarbeiter auf eine Vertragsänderung einigen, den zweiten, wenn eine einseitige Weisung von Ihrer Seite notwendig wird.

    • „In Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ... wird vereinbart, dass ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit und unabhängig von deren Dauer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorzulegen ist. Die AUB ist am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einzuholen und dem Arbeitgeber ... auf dem schnellsten Weg zu übermitteln. Die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit besteht daneben weiter.“
    • „Sehr geehrte/r Herr/Frau X, hiermit werden Sie aufgefordert, bei jeder Arbeitsunfähigkeit ab deren ersten Tag und unabhängig von deren Dauer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorzulegen. Die AUB ist am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einzuholen und dem Arbeitgeber ... auf dem schnellsten Weg zu übermitteln. Die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit besteht daneben weiter.“

    Sie finden die Musterformulierungen „Vorlage der AUB am ersten Krankheitstag“ in asr.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik Musterverträge/-formulierungen unter dem Stichwort Personalmanagement.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 6 | ID 31782100