Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Altersteilzeit: Anspruch des Arbeitgebers auf Zuschuss verbessert

    | Als Arbeitgeber können Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zum Aufstockungsbetrag für in Altersteilzeit (Blockmodell) freigestellte Mitarbeiter beantragen. Diesen muss die Bundesagentur auch dann zahlen, wenn Sie die Stelle mit einem bisher Arbeitslosen neu besetzen, der weniger arbeitet als der ausgeschiedene Mitarbeiter. Mit diesem Urteil verschafft das BSG Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen. |

     

    Der Zuschuss wird unter zwei Voraussetzungen gewährt: Sie müssen als Arbeitgeber den gesunkenen Lohn des freigestellten Mitarbeiters um mindestens 20 Prozent aufstocken und die Stelle mit einem Langzeitarbeitslosen besetzen. Eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit verlangt ferner, dass der neue Arbeitnehmer maximal zehn Prozent weniger als der Vorgänger arbeitet. Diese Regelung sei durch das Altersteilzeitgesetz nicht gedeckt, entschied das BSG und sprach dem Arbeitgeber den Zuschuss auf für eine Arbeitnehmerin zu, die im Gegensatz zu ihrer mit 38,5 Stunden angestellten Vorgängerin nur 30 Stunden arbeitete (BSG, Urteil vom 14.5.2014, Az. B 11 AL 9/13 R; Abruf-Nr. 141639).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 4 | ID 42755002