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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung

    Die Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Autohaus nutzen?

    von Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg

    | Viele Autohausinhaber wollen ihren Mitarbeitern die neue Inflationsausgleichsprämie gewähren. Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden ‒ im „klassischen Zahlungsfall“ wird sie sozusagen „konsumtiv“ verwendet. Es geht aber auch anders. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch „als Investition ins Autohaus“ gestaltet werden und so die Mitarbeiterbindung steigern ‒ z. B. über ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell. ASR klärt Sie auf. |

    Der Hintergrund der Inflationsausgleichsprämie

    Als Arbeitgeber können Sie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro einmalig oder in Teilbeträgen steuer- und abgabenfrei an Ihre Mitarbeiter zahlen. Dazu wurde § 3 Nr. 11c EStG eingeführt. Es liegt allein in Ihrem Ermessen, ob und in welcher Höhe und Form Sie Ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewähren.

    Die Inflationsausgleichsprämie als Win-Win-Modell nutzen

    Da die Inflationsausgleichprämie eine freiwillige Leistung ist, unterliegt Sie nicht dem Verbot der Lohnverwendungsabrede. Das heißt: Sie können bestimmen, ob Sie die Prämie voll oder in Teilen zur Auszahlung bringen, und wie ‒ bei einer Teilauszahlung ‒ der Restbetrag Ihrer Zuwendung verwendet werden soll. Das können Sie sich zum Vorteil machen, indem Sie die Inflationsausgleichprämie zum Aufbau eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells nutzen.