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    Wann darf die 450-Euro-Grenze wieder überschritten werden?

    | Ein ASR-Leser hat eine Frage zur Geringfügigkeitsgrenze: Wann darf ein geringfügig Beschäftigter die 450-Euro-Grenze erneut überschreiten, wenn er fünf Monate lang (von Juni bis Oktober 2020) die 450 Euro überschritten hat? |

     

    Antwort | Es kommt auf den Verdienst in den anderen Monaten an. Bei geringfügig Beschäftigten gilt eine Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr. Hinsichtlich eines zulässigen Überschreitens gilt:

    • Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, darf der Verdienst in höchstens drei Monaten innerhalb eines Jahres über 450 Euro liegen (vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 war ein fünfmaliges Überschreiten möglich).