29.04.2025 · Nachricht · Lohnabrechnung/Arbeitsrecht
LAG Köln: Lohnabrechnungen sind kein Schuldanerkenntnis
| Eine Lohnabrechnung stellt eine Wissenserklärung und keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar. Sprich: Der Arbeitnehmer kann aus der Lohnabrechnung nicht ohne Weiteres ableiten, dass es sich um eine Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses handelt, die auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtet ist. Das hat das LAG Köln klargestellt. |
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