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  • · Nachricht · Liquidität

    Überbrückungshilfe III: Neuen Eigenkapitalzuschuss nutzen

    | Inzwischen gehen die Corona-Maßnahmen einigen Autohäusern an die Substanz. Umso wichtiger sind deshalb staatliche Maßnahmen, die die Unternehmen unterstützen. Sie profitieren u. a. von den Verbesserungen der Überbrückungshilfe III. Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erhalten Sie jetzt für den Förderzeitraum eine Fixkostenerstattung von 100 Prozent (bisher: 90 Prozent). Neu ist der sog. Eigenkapitalzuschuss. |

     

    Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Erforderlich ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Die Höhe des Zuschlags beträgt

    • im dritten Monat 25 Prozent,
    • im vierten Monat 35 Prozent und
    • ab dem fünften Monat jeweils 40 Prozent.

     

    • Beispiel

    Das Autohaus A erleidet in den Monaten Januar bis April 2021 einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent. Die monatlichen betrieblichen Fixkosten betragen 15.000 Euro. Es beantragt dafür die Überbrückungshilfe III.

     

    Lösung: Das Autohaus erhält monatlich 9.000 Euro (60 Prozent von 15.000 Euro). Zusätzlich erhält es für den Monat März einen Eigenkapitalzuschuss i. H. v. 2.250 Euro (25 Prozent von 9.000 Euro und für den Monat April i. H. v. 3.150 Euro (35 Prozent von 9.000 Euro).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Diese Informationen entstammen einer Presseinformation des BMWi sowie Rückfragen von ASR beim BMWi. Sie sind Stand jetzt noch nicht in die offizielle BMWi-Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingearbeitet.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 47326767