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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    2012 kein Sozialausgleich für Krankenversicherungs-Zuzahlung

    | Auch 2012 findet kein Sozialausgleich statt. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für 2012 wurde im Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2011 auf 0 Euro festgelegt. |

     

    HINTERGRUND | Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des 2011 eingeführten steuerfinanzierten Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (sehen Sie dazu ASR 10/2011, Seite 5). Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich. Bereits für 2011 betrug der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0 Euro, sodass fiür 2011 kein Sozialausgleich durchzuführen war. Dasselbe gilt jetzt auch für 2012.

     

    PRAXISHINWEIS | Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2013 mit einem Sozialausgleich rechnen.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 5 | ID 30532720