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  • · Fachbeitrag · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung

    Rote 06-Kennzeichen: Nicht in Fehlerfalle tappen

    | Der Redaktion ist ein Vorgang bekannt geworden, bei dem ein Kfz-Betrieb Rote 06-Kennzeichen unzulässig gebraucht hat. Der Betrieb wird nun förmlich angehört. Denn die Zulassungsstelle beabsichtigt, ihm alle Roten Kennzeichen zu entziehen. Es ist anzunehmen, dass solche Verstöße mangels Unrechtsbewusstseins nicht selten sind, das Risiko also oft besteht. |

     

    Die Ausgangslage: Das Fahrzeug war zugelassen

    Das Autohaus hat mehrfach Fahrzeuge, die angemeldet waren, mit Roten Kennzeichen versehen. Zwei Alltagsbeispiele zeigen, wo die Fallen lauern.

     

    • Beispiel 1: Probefahrt

    Der auswärtige Kunde kauft am 06.02.2021 (Samstag) einen Gebrauchtwagen und bezahlt ihn. Er nimmt die Fahrzeugpapiere mit. Am 09.02.2021 (Dienstag) lässt er das Fahrzeug in seiner Behörde zu. Die Abholung ist für den 11.02.2021 (Donnerstag) vorgesehen. Probefahrt und der Weg zur Waschanlage erfolgen am 10.02.2021 (Mittwoch) mit dem Roten Kennzeichen.