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  • 24.04.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf

    | Stürzt ein Mitarbeiter bei einem Firmenlauf auf Inline Skates und verletzt er sich, steht er nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |