24.04.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf
Stürzt ein Mitarbeiter bei einem Firmenlauf auf Inline Skates und verletzt er sich, steht er nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.
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