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  • · Nachricht · Geldwäscheprävention

    Update zur FIU-Registrierungspflicht: Es bleibt beim 01.01.2024

    | Die Fristverlängerung ist vom Tisch: Kfz-Händler müssen sich bis zum 01.01.2024 bei der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben. |

     

    Hintergrund | Seit kurzem gibt es nach § 59 Abs. 6 GwG für bestimmte Gütehändler eine Verlängerung der FIU-Registrierungsfrist bis zum 01.01.2027. Diese gilt aber nicht für Güterhändler, die mit Luxusgütern handeln ‒ und dazu zählen auch Kfz. Die Folge: Kfz-Händler müssen sich bis zum 01.01.2024 bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU registriert haben. Das gilt unabhängig davon, ob eine Verdachtsmeldung abgegeben wird.

     

    PRAXISTIPP | Sie haben sich noch nicht bei der FIU registriert? Dann nehmen Sie die Registrierung im Meldeportal der FIU (goaml.fiu.bund.de) umgehend vor!

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 3 | ID 49828644