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  • · Fachbeitrag · Geldwäscheprävention

    Neues Geldwäscherecht bringt Veränderungen für den Automobilhandel - ein kurzer Überblick

    von RA Andreas Glotz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln

    | Das Gesetzgebungsverfahren zum (neuen) Geldwäschegesetz (GwG) ist auf der Zielgeraden. Es soll am 26.06.2017 in Kraft treten. Wichtige Neuerungen für den Kfz-Handel sind insbesondere das neue Transparenzregister, der abgesenkte Schwellenwert bei Bargeschäften und die elektronische Verdachtsmeldung. |

     

    Sprachlich gelungenes Gesetz mit neuen Institutionen und Zuständigkeiten

    • Der Gesetzentwurf zum neuen GwG ist weitgehend gelungen. Das Gesetz ist nun sprachlich viel transparenter. Zudem bildet es die Literaturmeinungen und die gelebte Praxis der Aufsichtsbehörden konsequent ab.

     

    • Mit einem Transparenzregister wird eine neue Institution geschaffen. Das Transparenzregister soll die Ermittlung von Eigentümern und Anteilseignern von Unternehmen erleichtern.