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  • · Nachricht · Geldwäscheprävention

    Länder beschließen gemeinsame AuA zum Geldwäschegesetz

    | Die Geldwäscheaufsicht für den Automobilhandel obliegt den Bundesländern. Im Dezember 2020 haben diese erstmals gemeinsame AuA (Auslegungs- und Anwendungshinweise) beschlossen. Das umfangreiche Papier weist insbesondere darauf hin, wann die Verwaltung abweichende Ansichten vertritt und dient Geldwäschebeauftragten in Autohäusern bei der Präventionsumsetzung. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • ASR wird Sie in einer der nächsten Ausgaben umfassend über die AuA informieren.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 4 | ID 47035869