Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Geldwäsche

    Geldwäscheprävention: So sichern Sie Ihr Autohaus wirksam ab - Teil II

    von Daniela Stränger, Geldwäsche & Compliance Partner UG (haftungsbeschränkt), Moers

    | „Geldwäscheprävention“ ist in Autohäusern ein eher ungeliebtes Thema. Es gehört nicht zum Kerngeschäft und ist mit hohem Aufwand bei Kfz-Verkäufen an Barzahler verbunden. Wer seinen Pflichten dabei jedoch nicht nachkommt, riskiert Geldbußen und den Verlust der Ware. Lesen Sie, was das Gesetz von Ihnen verlangt und wie Sie diese Pflichten in Ihrem Autohaus erfüllen. In dieser Ausgabe erfahren Sie welche Aufgaben der Geldwäschebeauftragte hat und wie er seiner Rolle gerecht wird. |

    Die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

    Die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten sind vielschichtig und umfangreich. Insbesondere zu Beginn wird diese Tätigkeit daher viel Zeit in Anspruch nehmen. Das wundert nicht, angesichts des Katalogs von Aufgaben, die der Geldwäschebeauftragte zu erfüllen hat.

     

    Übersicht / Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

    • 1. Ansprechpartner für alle Fragen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung, zur Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
    • 2. Implementierung und Überwachung der Einhaltung sämtlicher geldwäscherelevanter Vorschriften im Unternehmen.
    • 3. Erstellung einer Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse sowie deren laufende Aktualisierung.
    • 4. Erstellung von Arbeitsanweisungen zur Umsetzung der internen Grundsätze.
    • 5. Bearbeitung von Verdachtsfällen und der damit verbundenen Entscheidung über die Weiterleitung von Verdachtsmeldungen nach § 11 GwG an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
    • 6. Erstellung von Berichten an die Geschäftsleitung in einem regelmäßigen Rhythmus (jährlich) bzw. Ad-hoc bei besonderen Ereignissen.
    • 7. Begleitung von internen und externen Prüfungen, zum Beispiel durch die zuständige Aufsichtsbehörde.