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  • · Fachbeitrag · Finanzierung

    Ihre Bank fordert eine Bürgschaft - So begrenzen Sie die Haftung auf das unvermeidbare Maß

    von Unternehmensberater Martin Dieter Herke, Eltville

    | Fällt in einem Kreditgespräch mit Ihrer Bank der Satz „Unsere Bank geht davon aus, dass Sie für den Kredit, den wir Ihrer Firma einräumen, die persönliche Haftung übernehmen“, dann sollten Sie als Gesellschafter einer Autohaus-GmbH oder Gmbh & Co. KG wissen, worauf Sie sich einlassen (müssen). Die Bank möchte eine selbstschuldnerische Bürgschaft von Ihnen. Das heißt, Sie haften genauso wie der Schuldner (Ihre Firma) selbst, zeitlich unbegrenzt und verzichten auf die Einrede der Vorausklage. Daher sollten Sie alles tun, um Ihre Haftung auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. |

    Selbstschuldnerische Bürgschaft zur Kreditsicherung

    Mit der Forderung nach einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sitzen Sie erst einmal in der Falle. Denn meist folgt nach dem oben zitierten Eingangssatz die Floskel: „Das ist bei uns so üblich“. Sollten Sie sich dann gegen eine Bürgschaftsübernahme wehren, folgt das Killerargument: „Außerdem, wie sollten wir Ihrer Firma Kredit gewähren, wenn Sie selbst kein Vertrauen in Ihr Unternehmen haben und eine Bürgschaft verweigern.“

     

    Natürlich haben Sie Vertrauen in Ihr eigenes Unternehmen, selbstverständlich haben Sie die Absicht, für den gerade gewährten Kredit Zinsen zu zahlen und ihn auch wieder zurückzuzahlen. Ihr Motiv ist jedoch ein anderes: Niemand kann voraussehen, welche Entwicklungen auf Ihr Unternehmen zukommen. Nicht jede Pleite ist selbst verschuldet. Keinesfalls wollen Sie sich aus der Verantwortung stehlen. Es geht darum, einen Weg zu finden, der die Bank absichert, ohne dass Sie ruiniert sind und Ihre Familie zum Sozialfall wird, wenn Unvorhersehbares geschieht.