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  • · Fachbeitrag · Finanzierung

    Betriebsausgabenabzug bei LV auf das Leben von Angehörigen

    | Schließt eine Personenhandelsgesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) eine Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters ab, können Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Vertrag dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzuordnen sein. Das gilt nach Ansicht des BFH insbesondere dann, wenn der Zweck der Vertragsgestaltung darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen. |

     

    Wichtig | Mit dieser Entscheidung hat der BFH eine Ausnahme von dem Grundsatz zugelassen, dass Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines Gesellschafters der Personengesellschaft oder eines Angehörigen grundsätzlich nicht zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören (BFH, Urteil vom 3.3.2011, Az. IV R 45/08; Abruf-Nr. 111636).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Gesellschaft darf die laufenden Prämien nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben verbuchen. Der Anspruch der Gesellschaft gegen den Versicherer muss jeweils in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zum Bilanzstichtag in der Steuerbilanz aktiviert werden. Nur der Teil der Prämien, der den zu aktivierenden Betrag übersteigt, ist jährlich abziehbar.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 27839150