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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Arbeitsverhältnisse mit Ehegatten und Kindern im Autohaus und Kfz-Betrieb richtig gestalten

    | Viele Gründe sprechen für die Beschäftigung eines Familienangehörigen als Arbeitnehmer in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb. Durch den Betriebsausgabenabzug des Gehalts lässt sich die steuerliche Belastung mindern. Über einen Minijob bis 450 Euro können Sie einen Teil Ihres Gewinns faktisch steuerfrei stellen. Alternativ können Sie bei entsprechender Vergütung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen. Das Erreichen solcher Ziele setzt jedoch voraus, dass das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt. |

    Anforderungen der Finanzverwaltung

    Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten wird steuerlich nur anerkannt, wenn

    • es ernsthaft gewollt ist,