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  • · Nachricht · Elektromobilität

    E-Auto-Förderung: Digitale Antragstellung seit 19.05.2026 beim BAFA möglich

    Seit dem 19.05.2026 können Anträge für die neue E-Auto-Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Und das sind die Details für die E-Auto-Förderung:

     

    • Förderfähig sind Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Auch Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
    • Förderfähig sind nach dem 01.01.2026 neu zugelassene Fahrzeuge. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen.
    • Beantragen können die Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern so bei maximal 90.000 Euro.
    • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Zusätzlich gibt es eine Förderung für Familien:
      • Pro Kind werden 500 Euro zusätzlich, pro Haushalt werden maximal 1.000 Euro gewährt (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt).
      • Es gibt plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr.
    • Die Förderung setzt eine Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing voraus. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 2 | ID 50850143