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  • 25.06.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Bei Arbeitsunfähigkeit Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

    Ihr Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.