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  • 06.05.2014 · Fachbeitrag · Betriebshaftpflichtversicherung

    Versicherungsbeiträge für insolventes Schwesterunternehmen?

    | Auf ein Haftungsrisiko insbesondere für expandierende Autohäuser macht ein Urteil des OLG Hamm aufmerksam. Wird ein Schwesterunternehmen gegründet und dabei nicht eindeutig geklärt, dass sich der bestehende Versicherungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf das Schwesterunternehmen erstecken soll, sondern dass deren Risiken unabhängig versichert werden sollen, so haften beide Unternehmen als Gesamtschuldner. Fällt wie im Urteilsfall das Schwesterunternehmen in Konkurs, muss das Autohaus die Versicherungsbeiträge berappen. |