· Fachbeitrag · Arbeitszeiterfassung
Die digitale Stechuhr: Welche Zeiterfassungssysteme sich für Autohäuser eignen
von Harald Czycholl-Hoch, freier Wirtschaftsjournalist
| Auch wenn es noch keine gesetzliche Neuregelung gibt: Die Arbeitszeiterfassung ist für Betriebe auch jetzt schon Pflicht, wie verschiedene Gerichte festgestellt haben. Schnell, einfach und kostengünstig lassen sich die Anforderungen mithilfe digitaler Tools erfüllen. ASR stellt Ihnen einige davon vor. |
Was das Arbeitszeitgesetz derzeit vorgibt
Zwar wird die Arbeitszeit nicht in allen Unternehmen erfasst ‒ das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus dem alten, noch geltenden Arbeitszeitgesetz. Das gibt vor, Arbeitszeiten über acht Stunden am Tag ‒ also Überstunden ‒ zu erfassen. In den meisten Betrieben hat sich daher längst ein System etabliert, ob per Tabelle, App oder über die klassische Stechuhr.
Warum die Arbeitszeiterfassungs aus Unternehmenssicht wichtig ist
Wie wichtig ein funktionierendes System zur Arbeitszeiterfassung aus Unternehmenssicht ist, zeigt ein aktueller Fall aus Niedersachsen (siehe auch Beitrag „LAG Niedersachsen: Kein Zeiterfassungssystem ‒ Kfz-Werkstatt muss Mitarbeiterin mehr als 3.300 Überstunden zahlen“, ASR 5/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50359981): Eine kaufmännische Angestellte eines Kfz-Betriebs hatte ihren Arbeitgeber wegen ihrer Angaben nach über Jahre geleisteter Überstunden verklagt ‒ und machte dafür eine Überstundenvergütung in Höhe von rund 46.000 Euro geltend. Das LAG gab ihr recht (Urteil vom 09.12.2024, Az. 4 SLa 52/24, Abruf-Nr. 246119). Denn sie hatte Kalendereinträge als Beleg vorgelegt, während ihr Arbeitgeber die Überstunden lediglich pauschal bestritten hatte ‒ aufgrund einer fehlenden Arbeitszeiterfassung aber keinen Nachweis dafür vorlegen konnte.
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