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  • 22.09.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Bei Arbeitsunwilligkeit keine Entgeltfortzahlung trotz Krankheit

    | Verweigert ein Mitarbeiter nach einer Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, müssen Sie den Lohn nicht fortzahlen, selbst wenn der Mitarbeiter gleichzeitig krank ist. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden. |