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  • · Nachricht · Arbeitsverhältnisse

    BAG: Bruchteilige Urlaubstage nicht runden

    | Hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden. Ausnahme: Dies ist gesetzlich, tarif- oder arbeitsvertraglich so geregelt. Es verbleibt also in der Regel bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag. Das hat das BAG zur Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG) von bruchteiligen Urlaubstagen klargestellt ( BAG, Urteil vom 23.01.2018, Az. 9 AZR 200/17, Abruf-Nr. 201700 ). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 4 | ID 45509040