· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Kostenersatz bei E-Dienstwagen der Mitarbeiter: So regeln Sie es arbeitsvertraglich
von Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München
Stellen Sie Mitarbeitern einen E-Dienstwagen zur Verfügung und zahlen ihnen einen Zuschuss (z. B. für zu Hause geladenen Strom), gelten für die Steuerfreiheit des Zuschusses seit dem 01.01.2026 neue Regeln. ASR zeigt, wie Sie die neuen Regeln arbeitsvertraglich in Ihrem Autohaus umsetzen.
Hintergrund und Zielsetzung der steuerlichen Förderung
Der Gesetzgeber hat Anreize geschaffen, damit Unternehmen die Ladeinfrastruktur und Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ihrer Mitarbeiter unterstützen. Zu den begünstigten Leistungen gehören insbesondere:
- Kostenloses oder verbilligtes Aufladen von E- oder Hybridelektrofahrzeugen an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung von Ihnen als Arbeitgeber oder eines mit Ihnen verbundenen Unternehmens (§ 3 Nr. 46 EStG).
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