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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Probezeit vor Zusage einer Pension an GGf sowie zur Nur-Pensionszusage - Es gelten neue Regeln

    von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

    | Das BMF hat in zwei Schreiben auf die BFH-Rechtsprechung zu den Themen Probezeit beim Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und Nur-Pension reagiert. Machen Sie sich mit den neuen Spielregeln zu Pensionszusagen vertraut und erfahren Sie, wie sich diese in der Praxis einer Autohaus-GmbH auswirken. |

    Probezeit vor Zusage einer Pension

    Bislang herrschte weitgehend Klarheit, wie lange man bis zur Erteilung einer Pensionszusage warten musste und was die Folge war, wenn eine Pensionszusage unter Missachtung einer angemessenen Probezeit erteilt wurde (BMF, Schreiben vom 14.5.1999, Az. IV C 6 - S 2742 - 9/99):

     

    • So durfte eine Pensionszusage erst zwei bis drei Jahre nach Diensteintritt gewährt werden. Bei Firmenneugründungen mussten sogar fünf Jahre gewartet werden.
    Der Grundsatz, dass es kein „Hineinwachsen“ mehr in steuerlich anzuerkennende Zusagen gibt, gilt für Zusagen, die nach dem 29. Juli 2010 erteilt wurden. Das ist das Datum, an dem das BFH-Urteil vom 28. April 2010 auf der Internetseite des BFH veröffentlicht wurde.