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  • 09.08.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären

    | Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter nicht über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt. |