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  • 09.08.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären

    Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter nicht über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt.