02.01.2025 · Nachricht aus ASR · Buchführung
Alle Jahre wieder stellt sich zu Beginn eines Jahres – und somit auch Anfang 2025 – in Autohäusern und Kfz-Werkstätten die Frage, welche Geschäftsunterlagen aussortiert und vernicht werden dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Antworten liefert die Übersicht von ASR.
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02.01.2025 · Fachbeitrag aus ASR · Vergütung
Viele Autohäuser zahlen gerade Ihren leitenden Angestellten und Gesellschafter-Geschäftsführern häufig Tantiemen. Doch wann fließen sie zu? Die Frage ist nicht immer leicht zu beantworten; zumal viele Vereinbarungen unterschiedliche Regelungen beinhalten. Kein Wunder also, dass sich der BFH regelmäßig mit dem Zuflusszeitpunkt beschäftigen muss. Erst kürzlich war es wieder so weit. Grund und Anlass genug für ASR, die BFH-Grundsätze zu erläutern und sein jüngstes ...
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09.12.2024 · Nachricht aus ASR · Ausfallschaden
Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten sind derzeit an der Tagesordnung. Die Folge sind Reparaturverzögerungen. Die Regulierungsrückstände mancher Versicherer addieren sich, sodass die Ausfalldauer für diese immer teurer wird. Und nun kommt noch die Weihnachtszeit hinzu. Vorsorglich folgen hier einige Zitate aus Urteilen, die sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust beschäftigen.
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04.12.2024 · Fachbeitrag aus ASR · Gesetzesänderungen
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877 ) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2024 der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für die Entgeltabrechnung heißt das:
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28.11.2024 · Nachricht aus ASR · Kommunikation mit dem Finanzamt
Seit dem 01.11.2024 läuft die Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Doch Vorsicht: Die ersten Vergaben der W-IdNr. haben gezeigt, dass die Einspielung der Daten beim örtlichen Finanzamt die deutsche USt-IdNr. von Organgesellschaften ungültig macht. Das BZSt wurde über das Problem informiert, hat aber bisher noch nicht Stellung bezogen.
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27.11.2024 · Nachricht aus ASR · Aus- und Fortbildung
Stellen Sie einen Mitarbeiter 50 Tage lang frei, damit er sich in dieser Zeit ganz auf eine Fortbildungsmaßnahme konzentrieren kann, dürfen Sie nicht von ihm verlangen, dass er nach der Fortbildung noch fünf Jahre in Ihrem Autohaus arbeitet. Und zwar selbst dann nicht, wenn Sie für die Fortbildung zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe tragen. So hat das LAG Niedersachsen entschieden.
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