02.04.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Wettbewerbsrecht
Wer lediglich für einen neuen „Mercedes-Benz-SLK“ wirbt, bewirbt kein „Modell“ im Sinne von § 2 Nr. 15 Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) und muss keine Angaben zu den CO2-Emissionen des Pkw machen. Denn ein solches „Modell” erfordert die komplette Handelsbezeichnung eines Pkw. Und die besteht aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Pkw, entschied der BGH .
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27.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Personalmanagement
Die Frage eines „ASR“-Lesers zeigt: Die Kfz-Branche ist vom „Mindestlohn“ möglicherweise stärker betroffen als angenommen. Denn jeder Kfz-Betrieb haftet als Auftraggeber dafür, dass Unternehmen (und sogar deren Subunternehmer oder Verleihfirmen), von denen er bestimmte Dienst- oder Werkleistungen empfängt, ihrerseits den Mindestlohn zahlen. Der folgende Beitrag beantwortet daher die Fragen, wie weit die Auftraggeberhaftung reicht, um welche Leistungen es sich handelt, wie sich ein ...
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27.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Wettbewerbsrecht
Bewirbt ein Kfz-Händler einen neuen Pkw per Videoclip auf YouTube und macht er dabei Angaben zur Motorenleistung, muss er auch den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) angeben. Dies gilt nach Auffassung des LG Wuppertal auch für ein so stark motorisiertes Fahrzeug – im Urteilsfall ein Jaguar F-type R Coupé mit 550 PS –, bei dem diese Angaben den potenziellen Käufer kaum interessieren dürften.
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27.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Umsatzsteuer
Die neue Rechtsprechung des EuGH und BFH, wonach Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen künftig nicht mehr die Bemessungsgrundlage des Fahrzeugvermittlers mindern, muss in Kürze endgültig angewendet werden. Das BMF gewährt zwar für die Vergangenheit Vertrauensschutz. Dieser wirkt aber nur solange, bis die Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht sind. Das war bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (25. März) noch nicht der Fall. „ASR“ wird Sie auf asr.iww.de sofort ...
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25.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Autokauf
Ein Fahrzeug, das viele Herzen höher schlagen lässt – ein Wiesmann Roadster MF 3. Was zunächst nach einer Win-win-Situation aussah, endete in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen. Mit einem guten Ausgang für den Kfz-Händler vor dem Berliner Kammergericht (KG).
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23.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Unternehmensführung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt nicht für Kfz-Händler, Kfz-Servicebetriebe, Autovermieter und deren Mitarbeiter bei Leer-Fahrten mit Lkw wie etwa zum Waschen, Tanken, zur Werkstatt oder zum Kunden. Auf Initiative des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seine bisherige Auffassung geändert.
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19.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · GW-Handel
Unterschiedlich wird in handelsüblichen Kaufverträgen das Thema „gewerbliche Vorbenutzung“ angesprochen. Das dabei Erklärte ist für Juristen eine positive oder negative Beschaffenheitsvereinbarung. Oft auch keines von Beidem, sofern die Angabe unter einen Vorbehalt wie „laut Vorbesitzer“ oder „soweit bekannt“ gestellt wird. Das LG Bad Kreuznach musste darüber entscheiden, was die Klausel „soweit bekannt, nicht gewerblich genutzt“ bedeutet, und hat im konkreten Fall den ...
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18.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · GW-Handel
Wird in der Internetanzeige eines Kfz-Händlers ein Opel Tigra als „unfallfrei“ angeboten, im anschließenden Kaufvertrag unter „Ausstattung“ notiert: „Seitenwand hinten links nachlackiert“, und war der Grund für die Nachlackierung ein schwerer Unfallschaden, liegt eine arglistige Täuschung vor. So sieht es jedenfalls das LG Heidelberg – zulasten des Kfz-Händlers.
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17.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Ausfuhrlieferungen
Das BMF hat den Katalog der ATLAS-Ausgangsvermerke, die für umsatzsteuerliche Zwecke als Ausfuhrnachweis anerkannt werden sollen, erweitert. Erfahren Sie nachfolgend, welche weiteren ATLAS-Ausgangsvermerke künftig als Ausfuhrnachweis taugen.
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus ASR · Lohnsteuer
Zahlen Sie als Arbeitgeber die Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters, tun Sie das aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist steuer- und sozialabgabenfrei. Anders ist es, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter zu Ihnen wechselt, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers ausgelöst hat und Sie der Neuen/dem Neuen die Kosten erstatten. Diese Zahlung ist ...
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