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  • 24.05.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer/Lohnsteuer/Buchführung

    Grenze für Kleinbetragsrechnungen steigt auf 250 Euro

    | Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen, die trotz einer geringeren Zahl von Rechnungsangaben zum Vorsteuerabzug berechtigen, steigt rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 Euro auf 250 Euro. Das ist eine Folge des 2. Bürokratieentlastungsgesetz (2. BEntlG), das der Bundesrat am 12.05.2017 abgesegnet hat. Das 2. BEntlG sieht weitere für die Lohnsteuer, Sozialversicherung und Buchführung im Kfz-Handel relevante Neuregelungen vor. |