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  • 09.02.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung wirkt zurück

    | Eine Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, wenn die Rechnung noch vor einer Einspruchsentscheidung berichtigt wird. Das hat das FG Hamburg in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung festgestellt. Im Entscheidungsfall konnte der Unternehmer durch die Vorlage von Bezugsdokumenten den Leistungszeitpunkt und den Leistungsgegenstand nachträglich konkretisieren. |