23.09.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Leistungszeitpunkt als Rechnungspflichtangabe
Nach BFH-Entscheidungen vom 01.03.2018 (Az. V R 18/17, Abruf-Nr. 201554 ) und 15.10.2019 (Az. V R 44/16) kann sich die Angabe des Leistungszeitraums auch aus dem Rechnungsdatum ergeben. Das BMF hat jetzt klargestellt, dass es sich hierbei um enge Ausnahmen handelt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig