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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    In einer Rechnung besonders auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweisen?

    | Eine Leserin möchte wissen, wie sie in einer Rechnung auf die Differenzbesteuerung hinweisen muss. Sie habe gelesen, dass seit 1. Januar 2013 neue Regeln gelten würden. |

     

    Frage: Ist es richtig, dass beim Verkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs ab 2013 in der Rechnung mit der Formulierung „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ auf die Differenzbesteuerung hingewiesen werden muss? 

     

    Unsere Antwort: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften ist § 14a Abs. 6 Satz 1 UStG geändert worden, allerdings erst mit Wirkung ab 30. Juni 2013 (am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 29. Juni 2013). § 14 Abs. 6 UStG lautet jetzt wie folgt: