09.01.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer
Einführung einer „Werkstatt- und Ressourcenpauschale“: Was gilt für die Umsatzsteuer?
| Ein ASR-Leser fragt: Für alle Kunden soll eine „Werkstatt- und Ressourcenpauschale“ eingeführt werden. Die Pauschale soll allgemeine, bei jedem Auftrag regelmäßig anfallende Kosten abdecken. Also z. B. Verbrauchsmittel, allgemeine Diagnose- und Softwarebereitstände, organisatorischer Aufwand etc. Wir denken an einen Betrag von ca. 15 Euro. Was gilt für die Umsatzsteuer? |
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