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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    BMF hat Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen veröffentlicht

    | Mit Schreiben vom 18.12.2023 hat das BMF die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf umsatzsteuerbegünstigte Leistungen berechtigt sind, aktualisiert. Die Liste enthält Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und für Diplomaten. |

     

    • Die Umsatzsteuervergünstigungen für die Streitkräfte sind an folgende Voraussetzungen geknüpft:
      • Die aufgelistete, amtliche Beschaffungsstelle gibt Leistung in Auftrag.