30.09.2026 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH: Umsatzsteuer-Erstattung schützt nicht vor Verspätungszuschlag
Auch wenn die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu einer Erstattung führt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das gilt – so der BFH – selbst dann, wenn alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen pünktlich abgegeben wurden. Entscheidend ist das Ermessen des Finanzamts, wobei dieses eine wiederholte verspätete Abgabe von Steuererklärungen berücksichtigen darf. ASR hat die Details des für Autohäuser wichtigen Urteils.
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